Der Verkehrsunfall im Straßenverkehr trifft einen unvorhergesehen und unvermittelt. Obwohl es sich mittlerweile um ein Massenphänomen handelt, wissen Betroffene oftmals nicht, welche Rechte und Pflichten nach einem Unfallereignis bestehen. Man hat sich plötzlich mit vielen komplexen Fragen auseinanderzusetzen. Daher ist eine schnelle und kompetente Rechtsberatung unerlässlich. Setzen Sie von Anfang an auf anwaltliche Unterstützung bei der Bewältigung der stressigen Situation nach einem Verkehrsunfall. Bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung eigene Kosteninteressen bei der Schadensregulierung verfolgt. Nur der auf das Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt kennt alle Schadenspositionen und ist in der Lage, diese für seine Mandantschaft auch durchzusetzen.
Sie haben schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht und möchten Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen?
Ihr Fahrzeug wurde entwendet oder in Ihr Fahrzeug wurde eingebrochen und Sie beanspruchen Leistungen aus Ihrer Teilkaskoversicherung?
Oftmals lehnt die Kaskoversicherung mit haltlosen Argumenten eine Regulierung von Ansprüchen aus dem Kaskoversicherungsvertrag ab. Unsere Kanzlei beschäftigt sich mit sämtlichen Anliegen im Zusammenhang mit der Regulierung Versicherungsansprüchen aus dem Kaskovertrag.
Unsere Kanzlei bearbeitet schwerpunktmäßig auch Auseinandersetzungen aus dem Bereich des Autokaufs. Hierbei vertreten wir sowohl die Verkäufer- als auch die Käuferseite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn es zu Streitigkeiten beim Kauf eines Fahrzeugs gekommen ist.
Sie haben eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldbehörde erhalten, weil Sie
· eine Geschwindigkeitsüberschreitung
· einen Rotlichtverstoß
· einen Mobilfunkverstoß usw.
begangen haben sollen. Oder Ihnen wird vorgeworfen, schuldhaft einen Unfall verursacht zu haben. Bei den vorgenannten Verkehrsordnungswidrigkeiten können Sie ganz erhebliche Rechtsfolgen (Punkteeintragung im Fahreignungsregister, Fahrverbot und hohe Geldbuße) treffen. Auf die Anhörung müssen Sie nicht antworten, insbesondere sind Sie nicht verpflichtet, den behaupteten Verstoß einzuräumen. Gegen den Bußgeldbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, damit dieser nicht rechtskräftig wird. Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, lassen Sie uns diesen umgehend zukommen, damit wir für Sie das Erforderliche unverzüglich veranlassen können.
Ob unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Alkoholfahrt oder (fahrlässige) Körperverletzung im Straßenverkehr. Bei diesen Vorwürfen ist schnelles Handeln gefragt. Regelmäßig wird bei den vorgenannten Delikten auch die (vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Die Verteidigung von einem spezialisierten Rechtsanwalt ist unumgänglich. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Verkehrsrechtsanwalt, bevor Sie Angaben bei der Polizei machen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zum Tatvorwurf zu äußern. In einem Rechtsstaat muss sich niemand selbst belasten.
Die Privatinsolvenz kann verschuldeten Personen einen Weg aus der Überschuldung bieten. Wir beraten Sie gerne und legen mit Ihnen gemeinsam fest, ob die außergerichtliche Schuldenbereinigung oder aber das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung erreicht werden soll.
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